Da wir in der Vergangenheit bereits Rechtsexperten für unsere Kunden eingesetzt haben, verfügen wir über ein Netzwerk von Partnern mit Fachwissen in folgenden Bereichen:
Über unser Netzwerk von Rechtsberatern vor Ort können wir dich mit spezialisierten Rechtsberatern für geschäftliche und private Angelegenheiten zusammenbringen. Wir arbeiten sowohl mit kleinen Kanzleien als auch mit größeren juristischen Organisationen zusammen.
Wir bieten juristische Dienstleistungen in Bereichen von großem Interesse und Anliegen wie:
EU-Bürger, die sich auf Zypern aufhalten und dort arbeiten möchten, sollten sich innerhalb von 3 Monaten nach ihrem Aufenthalt auf Zypern eine Anmeldebescheinigung (zypriotischer gelber Schein) besorgen. Mit dem Erhalt der entsprechenden Bescheinigung hat die Person die gleichen Rechte wie zyprische Staatsbürger. Das Verfahren ist wie folgt:
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Einwanderungsbehörde.
2. Füllen Sie das entsprechende Formular (MEU1) aus und reichen Sie es zusammen mit beglaubigten Kopien der folgenden Dokumente* bei der örtlichen Einwanderungsbehörde ein. Der Antragsteller sollte die örtliche Einwanderungsbehörde während des Bewertungsverfahrens persönlich aufsuchen.
Ein Nicht-EU-Bürger, der für einen Urlaub nach Zypern reist, muss ein Kurzzeitvisum beantragen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen auf Zypern müssen Sie einen "Pink Slip" (befristeter Aufenthalt) beantragen. Damit wird die Aufenthaltsdauer auf bis zu 1 Jahr verlängert. Wenn Sie einen rosa Schein erhalten, sollten Sie nicht länger als 90 Tage außerhalb Zyperns leben.
Das Verfahren zur Erlangung eines rosa Zettels ist wie folgt:
1. Buchen Sie einen Termin bei der Einwanderungsbehörde.
2. Füllen Sie das entsprechende Formular (MVIS) aus und reichen Sie es zusammen mit beglaubigten Kopien der folgenden Dokumente bei der örtlichen Einwanderungsbehörde ein:
EU- und Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 5 Jahre auf Zypern aufhalten, können einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung stellen.
Jede ausländische Person, die auf Zypern eine Immobilie im Wert von mehr als 300 000 € (zuzüglich MwSt.) erwirbt, kann einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung stellen. Der Antragsteller sollte auch andere Bedingungen erfüllen, wie z. B. den Nachweis einer Einzahlung von 30 000 € auf ein zyprisches Bankkonto usw.