Gut zu wissen über Zyperns Finanzen
Steuersystem auf Zypern
Zypern hat eines der attraktivsten Steuersysteme innerhalb der Europäischen Union. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale des zyprischen Steuersystems vorgestellt:
Körperschaftsteuersystem
- 12,5% Körperschaftssteuer
- Dividendeneinkünfte sind steuerfrei
- Der Verkauf von Wertpapieren ist steuerfrei
- Fiktiver Zinsabzug für neues Kapital eingeführt
- Keine Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen
- Gruppenvergünstigung möglich (75 % Beteiligungen)
- Regelung für immaterielle Güter (IPP)
- Fremdwährungsdifferenzen aus Transaktionen - neutral
- Jede genehmigte Umstrukturierung ist steuerfrei
Gemeindesteuern
Je nach dem Gebiet, in dem das Unternehmen eingetragen ist, wird von der zuständigen Gemeinde eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Stadtverwaltung von Paphos hat beispielsweise beschlossen, dass jedes Unternehmen, das im Gebiet von Paphos registriert ist, eine zusätzliche Gebühr von 350 € pro Jahr an die Stadtverwaltung zahlen muss.
Einkommenssteuersystem
Eine auf Zypern steuerlich ansässige natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die nach einem progressiven System wie folgt erhoben wird:
EINKOMMEN (€) | SATZ (%) |
0 – 19.500 | 0 |
19.501 – 28.000 | 20 |
28.001 – 36.400 | 25 |
36.301 – 60.000 | 30 |
Über 60.000 | 35 |
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
- Inhärenter Steuersatz - N/A auf Zypern
- Schenkungssteuersatz (%) - Null, wenn bis zum dritten Grad verwandt
- Spenden an anerkannte Wohltätigkeitsorganisationen - Steuerabzug
- Steuerbefreiungen für Arbeitseinkommen (50%ige Befreiungsregel | 20%ige Befreiungsregel)
- Abzug von bis zu 1/5 (ab 1.1.2019) für Sozialversicherungsbeiträge, Krankenkasse, Unterstützungskasse und Lebensversicherung (mit zusätzlichen Einschränkungen)
Ausländische Renteneinkünfte
Steuerfrei bis zu 3.420 € pro Jahr. Alle Einkünfte über 3.420 € unterliegen einer Pauschalsteuer in Höhe von 5 %. Alternativ können sie zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet und nach dem progressiven Steuersystem besteuert werden.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge werden für das Jahr 2020 auf 54.864 € (1.055 € pro Woche) zu einem Satz von 8,3 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer begrenzt (geändert ab 1.1.2019).
Allgemeines Gesundheitssystem (GHS)
Ab dem 1.3.2019 müssen Arbeitgeber 1,85% und Arbeitnehmer 1,7% des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers abführen. Ab dem 1.3.2020 wurde der Satz auf 2,9% für Arbeitgeber und 2,65% für Arbeitnehmer erhöht. Die Obergrenze für die Erhebung der GHS liegt bei 180.000 € pro Jahreseinkommen. Nachstehend finden Sie eine zusammenfassende Tabelle:
KATEGORIE | STEUERSATZ % AB 1/3/2019 | STEUERSATZ % AB 1/3/2020 |
Arbeitgeber | 1,85% | 2,9% |
Arbeitnehmer | 1,7% | 2,9% |
Selbstständige | 2,55% | 4,0% |
Natürliche Personen, die Mieteinnahmen oder Dividenden erzielen | 1,7% | 2,65% |
Mehrwertsteuer (V.A.T.) auf Zypern
Die Mehrwertsteuer wurde auf Zypern 1992 eingeführt. Nach dem Beitritt Zyperns zur Europäischen Union wurden jedoch zahlreiche Änderungen vorgenommen, um der Richtlinie 2006/112/EG zu folgen. Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Form der Besteuerung, die auf der Grundlage des Verbrauchs auf die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhoben wird.
Derzeit beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz auf Zypern 19 %; Zypern hat jedoch auch zwei ermäßigte Mehrwertsteuersätze von 9 % und 5 % sowie einen Nullsatz für bestimmte Transaktionen. Es gibt auch bestimmte Umsätze, die von der zypriotischen Mehrwertsteuer befreit sind, wie z.B. die Erbringung von Gesundheits- und Sozialleistungen, Bildungsleistungen usw. Alle innergemeinschaftlichen Umsätze zwischen Steuerpflichtigen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können von der Mehrwertsteuer befreit werden, sofern sie in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind und die entsprechenden Bedingungen erfüllt werden.
Im Folgenden werden einige Beispiele für Umsätze (z. B. Beratung) zwischen Unternehmen (B2B) und Verbrauchern (B2C) zusammengefasst:
B2B- oder B2C-Umsätze auf Zypern
Die Transaktion könnte dem zypriotischen Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen, es sei denn, sie unterliegt dem ermäßigten Satz, dem Nullsatz oder ist steuerbefreit.
B2B-Geschäfte in der EU
Das zypriotische Unternehmen sollte die MwSt.-Nummer des Kunden erhalten, keine MwSt. erheben und MIAS-Erklärungen einreichen. Die Transaktion könnte Bedingungen unterliegen, bei denen der Ort der Lieferung auf Zypern oder in einem anderen Land bestimmt wird, das andere Verpflichtungen auslöst. In diesem Fall muss möglicherweise die zypriotische oder ausländische Mehrwertsteuer erhoben werden.
B2C-Umsätze in der EU oder in Nicht-EU-Ländern
Die Transaktion könnte der zypriotischen Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen, es sei denn, der Ort der Leistung ändert sich. Zyperns Unternehmen, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, müssen sich höchstwahrscheinlich beim Mini One Stop Shop (MOSS) registrieren lassen, wenn der Schwellenwert überschritten wird.
Nicht-Domizilierung auf Zypern
Gemäß dem Gesetz über den besonderen Verteidigungsbeitrag (Special Defense Contribution, im Folgenden "SDC") unterliegen grundsätzlich alle Dividenden- und Zinserträge, die von auf Zypern steuerlich ansässigen Personen erzielt werden, einem Steuersatz von 17 % bzw. 30 %. Die Mieteinnahmen unterliegen ebenfalls der SDC zu einem Satz von 3% auf 75% des Bruttobetrags. Dies galt bis zum 15/07/2015.
Seit dem 16.07.2015 ist ein zypriotischer Steuerwohnsitz, der den Status eines "Nicht-Domizils" hat, von der SDC befreit. Bei der Bestimmung des Domizilstatus einer natürlichen Person ist Folgendes zu beachten:
- Die Person hat einen Wohnsitz außerhalb Zyperns und war in den letzten 20 Jahren vor dem aktuellen Veranlagungsjahr nicht auf Zypern steuerlich ansässig oder
- Sie war in den 20 Jahren unmittelbar vor dem 16.6.2015 nicht auf Zypern steuerlich ansässig.